Häufige Fragen in der Schwangerschaft

Gerade einmal ein paar Wochen alt, gelingt es dem Nachwuchs in Mamis Bauch bereits, das Leben der Eltern gehörig auf den Kopf zu stellen. Man steht vor einem spannenden Lebensabschnitt und mit einem Schlag ist vieles nicht mehr so, wie es früher war. Dazu gesellen sich jede Menge Fragen und Unsicherheiten, die sich hauptsächlich um die Gesundheit von Mutter und Kind drehen: worauf muss ich als Schwangere achten? Müssen wir den geplanten Urlaub stornieren? Ist Sex noch erlaubt? Was tun, wenn man auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist? Schwanger.at bringt die häufigsten Fragen und deren Antworten auf den Punkt:

Was bedeutet der Ausdruck „kreißen“?

Das Wort „kreißen“ wurde ursprünglich in der Althochdeutschen Sprache verwendet und bedeutet so viel wie „kreischen“ oder „schreien“. Seit dem 17. Jahrhundert bezieht sich das Verb konkret auf jene Laute, die eine Frau während des Geburtsvorganges von sich geben kann, um dem Wehenschmerz Ausdruck zu verleihen und die Kontraktionen leichter verarbeiten zu können.

Der Begriff kann auf den gesamten Geburtsprozess ausgeweitet werden. In diesem Verständnis beginnt eine Schwangere mit dem Einsetzen der Wehen zu kreißen. Dabei handelt es sich um Muskelkontraktionen der Gebärmutter, die dazu dienen, den Gebärmutterhals zu erweitern und das Baby durch den Geburtskanal zu bewegen. Der Prozess kann in drei Phasen unterteilt werden: die Eröffnungsphase, die Austreibungsphase und die Nachgeburtsphase. Jede Phase hat spezifische körperliche Herausforderungen und Dauer.

  • Eröffnungsphase: Hier erweitert sich der Gebärmutterhals bis zu zehn Zentimeter. Dies ist oft die längste Phase des Kreißens und kann bei Erstgebärenden mehrere Stunden bis Tage dauern.
  • Austreibungsphase: In dieser Phase intensivieren sich die Wehen und das Baby wird durch den Geburtskanal geschoben. Diese Phase endet mit der Geburt des Kindes.
  • Nachgeburtsphase: In dieser letzten Phase der Geburt ist das Baby schon auf der Welt, die Abstoßung der Plazenta wird jedoch noch abgewartet. Das kann zwischen 15 Minuten und einer Stunde dauern.

Man geht davon aus, dass das Verb kreißen auch namensgebend für den Kreißsaal ist. Darunter versteht man jene Zimmer auf der Geburtenstation eines Krankenhauses, die mit entsprechenden Hilfsmitteln für die Geburt ausgestattet sind. Jede Gebärende bekommt ihr eigenes Kreißzimmer. Dort befinden sich ein Geburtsbett, medizinische Überwachungsgeräte, sanitäre Einrichtungen, Notfallausrüstung und all jene Utensilien, die das Geburtsteam benötigt. Zusätzlich können, je nach Einrichtung, Gebärhocker, Gebärwanne, Seile, Pezzibälle oder eine Sprossenwand zu Verfügung stehen.

Tipp: Für Schwangere gibt es die Möglichkeit, Geburtenstation und Kreißzimmer zu besichtigen. Erkundige dich einfach beim Krankenhaus deiner Wahl!

Was kann ich gegen Schlafstörungen tun?

Wer im ersten und zweiten Trimester unter Schlafstörungen leidet, der kann sich ein paar einfache Tricks zu Nutze machen. Größere Mengen Kaffee sollten in der Schwangerschaft ohnehin tabu sein, aber auch schon eine Tasse Lieblingskaffee am Nachmittag getrunken kann dazu führen, dass man am Abend schwerer einschläft.

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Darf ich meine Haare weiterhin färben?

Frauen, die sich regelmäßig die Haare färben, stellt sich diese Frage unweigerlich mit Beginn der Schwangerschaft. Lange ist man davon ausgegangen, dass chemische Bestandteile in Haarfärbemitteln sich negativ auf die Gesundheit des ungeborenen Babys auswirken.

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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