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Der Kaiserschnitt
Im Gegensatz zur vaginalen Geburt handelt es sich bei einem Kaiserschnitt (Fachbegriff: Sectio Caesarea) um einen operativen Eingriff unter Narkose. Auch wenn er als Routineeingriff gilt, ist er dennoch eine große Bauchoperation. Durchgeführt wird eine Sectio ausschließlich in Krankenhäusern oder Spitälern. Das Wochenbett und der Stillstart verlaufen bei Bauchgeburten aufgrund des erhöhten Regenerationsbedarf etwas anders als bei vaginalen Entbindungen.
Die Kaiserschnittrate in Österreich liegt bei ca. 30%, die Hälfte davon ist laut Expert*innen medizinisch notwendig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einer vaginalen Geburt Komplikationen auftreten und daher ein sogennanter Notkaiserschnitt durchgeführt werden muss. Bei schon während der Schwangerschaft auftretenden Komplikationen oder Besonderheiten wie Beckenendlage, Zwillingen (Mehrlingsgeburten) oder anderen gesundheitlichen Gründen gibt es die Möglichkeit eines geplanten Kaiserschnitts. Ein Kaiserschnitt kann auch ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen werden – hier spricht man von Wunschkaiserschnitt. Die Kosten dafür müssen in der Regel selbst getragen werden, außer es liegt eine Indikation vor.
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