Was hilft bei unangenehmen Wassereinlagerungen?

Unter Wassereinlagerungen in Armen und Beinen leiden über 50% aller Schwangeren. Sie treten überwiegend im letzten Schwangerschaftsdrittel auf. Gesundheitlich gesehen stellen die Einlagerungen kein Risiko dar, für Betroffene sind sie jedoch äußerst unangenehm. Wer Bewegung, Ernährung und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme miteinander kombiniert, der kann diese typischen Schwangerschaftsbeschwerden lindern.

Auch wenn es gegen Ende der Schwangerschaft schon etwas schwer fallen mag, sanfte Bewegung hilft ebenso dabei, Wassereinlagerungen vorzubeugen. Spezielle Venengymnastik ist außerdem empfehlenswert. Wer Übungen für die Venen macht, der wirkt gleichzeitig auch Krampfadern entgegen.

In Punkto Ernährung sollten Betroffene auf Obst und Gemüse setzen. Die Aufnahme von mindestens 2 Liter Flüssigkeit pro Tag (Wasser, ungesüßte Tees, verdünnte Fruchtsäfte) unterstützt darüberhinaus den Abbau von Wassereinlagerungen. Weiteres haben sich folgende Maßnahmen als hilfreich erwiesen: Massagen, Wechselduschen, Fußbäder mit Salz sowie das Tragen von Stützstrümpfen. 

Bonding soll nach der Geburt besonders wichtig sein. Was versteht man darunter?

Bonding umfasst mehrere Beziehungsaspekte zwischen Mutter/Vater und Kind zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das erste Bonding findet direkt nach der Geburt statt. Es handelt sich hierbei um jenen Moment, in dem das Neugeborene auf den Bauch der Mutter oder in die Arme des Vaters gelegt wird.

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Ich bin häufig erkältet. Wie kann ich in der Schwangerschaft besser vorbeugen?

Die gute Nachricht gleich vorweg: eine Erkältung oder eine leichte Grippe wirft zwar die werdende Mutter vorübergehend aus der Bahn, ist jedoch für den Nachwuchs völlig ungefährlich. Ungeborene Babys sind im Regelfall nämlich sehr gut vor äußeren Einflüssen geschützt.

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Welche Impfungen sind während der Schwangerschaft erlaubt?

Impfungen in der Schwangerschaft sind aus medizinischer Sicht ein sehr heikles Thema und sollten daher vermieden werden. Strikt verboten ist die Verabreichung von so genannten Lebendimpfstoffen; dazu zählen unter anderem Masern, Mumps, Röteln, Wirkstoffe gegen Cholera, Typhus und Gelbfieber.

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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?

Laut gesetzlicher Regelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim also straffrei. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, dafür müssen jedoch bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. ernsthafte Gefährdung der Mutter) gegeben sein.

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