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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?
In Österreich gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen für werdende und frischgebackene Eltern. Wochengeld wird während der Mutterschutzzeit ausgezahlt und dient dazu, den Verdienstentgang der Mutter auszugleichen. Es wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung gezahlt. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war.
Kinderbetreuungsgeld hingegen ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern nach der Geburt erhalten können, um die Betreuung ihres Kindes sicherzustellen. Es kann je nach gewählter Bezugsvariante für unterschiedliche Zeiträume und in unterschiedlichen Höhen in Anspruch genommen werden. Bezüglich Dauer: Es besteht ein Karenzanspruch jedenfalls bis zum 22. Lebensmonat des Kindes. Für Alleinerziehende, Selbstständige, Arbeitslose oder Studierende gibt es Sonderregelungen.
Familienbeihilfe schließlich ist eine monatliche Unterstützung, die für alle Kinder in Österreich bis zum maximal 24. Lebensjahr, um die allgemeinen Kosten der Kindererziehung zu decken. Die Höhe hängt vom Alter sowie der Anzahl der Geschwister ab.
Welche Bezugsvarianten gibt es für das Kinderbetreuungsgeld?
In Österreich gibt es zwei Hauptvarianten für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes: Kinderbetreuungsgeldkonto und einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Eltern müssen bei der Antragstellung angeben, welche Variante sie wählen. Diese Wahl beeinflusst sowohl die Dauer als auch die Höhe des Bezugs. Wichtig: Die Dauer der Karenz kann bis spätestens drei Monate vor dem Ende der gemeldeten Karenz verlängert werden – einmalig pro Elternteil und Kind.
Beim Kinderbetreuungsgeldkonto erhalten Eltern einen festen Gesamtbetrag. Wie hoch der Tagessatz ist, hängt von der gewählten Bezugsdauer ab sowie davon, ob ein oder zwei Elternteile das Kinderbetreuungsgeld beziehen. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beträgt die Auszahlung 80 % des letzten Nettoeinkommens, jedoch maximal 66 Euro pro Tag, und es kann bis zu 12 Monate bezogen werden, plus zwei zusätzliche Monate bei abwechselndem Bezug durch beide Elternteile. Eltern dürfen bei dieser Variante bis zu 7.600 Euro pro Jahr dazuverdienen.
Wie beantrage ich das Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?
Wochengeld wird bei dem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Anträge für Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld sind bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern erhältlich. Sie können in der Regel auch online über deren Website heruntergeladen werden. Der Antrag kann schriftlich per Post, persönlich bei der zuständigen Stelle oder über das Online-Portal des jeweiligen Sozialversicherungsträgers eingereicht werden. Die Familienbeihilfe wird über das Wohnsitzfinanzamt ausgezahlt. Anträge sind demnach auch dort einzubringen. Wer über einen Zugang zu FinanzOnline verfügt, kann seinen Antrag auch elektronisch übermitteln. Es werden keine Anträge mehr per E-Mail akzeptiert.
Tipp: Achte darauf, alle erforderlichen Dokumente wie Geburtsurkunde, Mutter-Kind-Pass und Einkommensnachweise frühzeitig vorzubereiten und einzureichen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung deines Antrags zu vermeiden. Insbesondere beim Kinderbetreuungsgeld ist es wichtig, alle vorgesehenen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen, da dies eine Voraussetzung für den vollen Bezug ist.
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