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Babypause mit Bildungskarenz verlängern
Für ArbeitnehmerInnen gibt es in Österreich eine am Arbeitsmarkt implementierte Möglichkeit für Aus- und Weiterbildungen. Die sogenannte Bildungskarenz, auf die allerdings kein Rechtsanspruch besteht, kann in Abstimmung mit den Arbeitgeber*innen vereinbart werden. Danach erfolgt der Antrag auf Weiterbildungsgeld beim Arbeitsmarktservice (AMS).
Eine Bildungskarenz erlaubt es dir, einen Kurs, eine Ausbildung, einen Lehrgang oder in andere Qualifizierungsmaßnahme aufzunehmen. Wenn du möchtest, kannst du mit der Bildungskarenz direkt an die Zeit anschließen, in der du Kinderbetreuungsgeld beziehst. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und wichtige Tipps haben wir in diesem Artikel für dich zusammengefasst.
So funktioniert die Bildungsauszeit
Die Bildungskarenz ist eine Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme, die du nach Absprache mit deiner*m Arbeitgeber*in beim AMS beantragen kannst. Die von dir gewählte Ausbildung soll sich positiv auf deine beruflichen Skills auswirken. Du kannst beispielsweise einen Vertiefungskurs in deinem Arbeitsbereich wählen, einen Sprachkurs belegen, dein Studium beenden oder dich für eine Weiterbildung entscheiden, die es dir erlaubt, deine Situation am Arbeitsmarkt zu verbessern. Nicht vorgesehen sind Hobby- oder Freizeitkurse, die lediglich deinem persönlichen Vergnügen dienen. Wenn du die Bildungskarenz mit deiner*m Arbeitgeber*in vereinbart hast, musst du beim AMS einen entsprechenden Antrag stellen.
Wird dieser genehmigt, bekommst du ab Ausbildungsbeginn ein monatliches Weiterbildungsgeld ausbezahlt. Dieser wird auf Basis deines fiktiven Arbeitslosengeldes berechnet, d.h. dein Betreuer beim AMS kalkuliert, welche Bezüge dir aufgrund deiner sozialversicherungspflichtigen Beitragszeiten im Falle einer Arbeitslosenmeldung zustehen würden. Dieser Betrag wandert dann während der Bildungskarenz als Weiterbildungsgeld auf dein Konto. Der Mindestbetrag liegt bei 14,53 Euro täglich (Stand: 2024). Du bist in dieser Zeit kranken-, unfall- und pensionsversichert, hast allerdings keinen Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ein Zuverdienst ist ebenfalls möglich. Du darfst weiterhin geringfügig beschäftigt arbeiten, entweder bei deiner*m Arbeitgeber*in oder in einem anderen Job. Die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 518,44 Euro monatlich (Stand 2024).
Den passenden Kurs finden
Die Aus- oder Weiterbildung sollte idealerweise zu deinem persönlichen Lebensumfeld passen. Besonders für Eltern mit kleinen Kindern bietet sich eine Kombination aus Fernlehre und Bildungskarenz an: Dieses Modell ist flexibel in der Zeitgestaltung und vermeidet unnötige Wegzeiten. Dabei kannst du aus verschiedenen Kursformaten wählen, sei es E-Learning im Selbststudium oder mit Unterstützung von Tutor*innen.
Welcher Kurs passt zu mir?
Die Bildungskarenz ist nicht nur eine wunderbare Möglichkeit, mehr Zeit mit deinem Kind zu verbringen, sondern auch, dich effektiv weiterzubilden. Dies bereitet dich optimal auf deinen beruflichen Wiedereinstieg vor und unterstützt deine persönliche Entwicklung. Je nachdem, ob du in deinem aktuellen Job aufsteigen oder einen Berufs- bzw. Branchenwechsel anstreben möchtest, kannst du deine Weiterbildung dementsprechend ausrichten.
Beliebte Bereiche:
- Wirtschaft (Eventmanagement-, Marketing-, Projektmanagement; Finanz- und Rechnungswesen; Personalwesen)
- EDV-Kurse
- Sprachen
- Gesundheitswesen
- Persönliche Entwicklung
Tipp: Überlege dir im Vorfeld genau, welche Fähigkeiten du während deiner Weiterbildung erwerben möchtest. Könnten EDV-Kenntnisse deine Jobchancen verbessern? Oder planst du vielleicht, dich auf die Selbstständigkeit vorzubereiten? Einige Anbieter bieten hierfür eine kostenlose Bildungsberatung an.
Wenn du eine klare Vorstellung hast, welche inhaltliche Richtung du einschlagen möchtest, beginnt die Suche nach dem passenden Kursanbieter. In der Bildungslandschaft in Österreich gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Beachte jedoch, dass nicht jeder Anbieter oder Kurs die Kriterien für eine Bildungskarenz erfüllt, wie zum Beispiel eine Zertifizierung durch Ö-Cert. Die Online-Kurse der Comeniusakademie entsprechen diesen Vorgaben, bieten Unterricht in moderner Fernlehre und ein breites Spektrum an Kursen.
Dauer der Bildungskarenz
Deine Bildungskarenz ist zeitlich limitiert. Während der gesamten Ausbildungszeit sollte dein Job an sich gesichert sein, es besteht aber kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Wenn du das Dienstverhältnis selbst auflöst oder es zu einer einvernehmlichen Kündigung kommt, entfällt dein Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Die Dauer deiner Bildungskarenz kannst du gemeinsam mit deiner*m Arbeitgeber*in festlegen. Dabei kommt es natürlich auch auf die Ausbildung an, die du machen möchtest. Es gibt folgende Varianten:
- Du konsumierst die gesamte Bildungskarenz auf einmal mit einer Dauer von bis zu maximal 12 Monaten.
- Du teilst die Bildungskarenz in Teile, die mindestens zwei Monate dauern.
Wer kann Bildungskarenz in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich steht die Bildungskarenz jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin in Österreich offen. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, solltest du dennoch rechtzeitig bei deiner AMS-Geschäftsstelle klären. Du darfst in Bildungskarenz gehen, wenn du:
- Über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis verfügst.
- Mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung für den*die gleichen Arbeitgeber*in tätig warst.
Achtung: Mit einer geringfügigen Beschäftigung erfüllst du die Kriterien nicht. Du musst im Zuge deiner Tätigkeit über mindestens sechs Monate hinweg ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen vorweisen.
- Dein*e Arbeitgeber*in mit der Bildungskarenz einverstanden ist und du eine entsprechende Bestätigung erbringen kannst.
- Du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
- Du die Wahl deiner Fortbildungsmaßnahme beim AMS darlegen und begründen. Es besteht jedoch keine Auskunftspflicht, die Vereinbarung erfolgt über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin
- Du in den letzten vier Jahren keine Bildungskarenz in Anspruch genommen
- Du mindestens 20 Wochenstunden Ausbildungszeit absolvierst und das auch nachweisen kannst in Form von Bestätigungen, Stundentafeln und Prüfungsnachweisen.
Tipp: Auch wenn der AMS das Weiterbildungsgeld genehmigt und auszahlt - die Genehmigung für die Bildungskarenz erhältst du von deiner*m Arbeitgeber*in. Wenn du dich also für eine Bildungskarenz interessierst, ist es entscheidend, deinen Arbeitgeber*innen ein attraktives Weiterbildungsangebot vorlegen zu können. So kannst du dich als Mutter oder Vater auf den Wiedereinstieg in die Berufswelt vorbereiten.
Vom Kinderbetreuungsgeld zum Weiterbildungsgeld
Für Mamas gibt es die Möglichkeit, direkt an die Babykarenz in die Bildungskarenz zu wechseln. Das bedeutet aber, dass du folgende Frist einhalten musst. Sobald der Bezug von Kinderbetreuungsgeld endet, muss deine Bildungskarenz, also der Bezug von Weiterbildungsgeld starten. Und zwar im wörtlichen Sinn von einen Tag auf den anderen - daher ist es sinnvoll, Weiterbildungskurse auszuwählen, bei denen ein täglicher Start möglich ist. Für den Anspruch musst du vor deiner Karenz mindestens sechs Monate bei deiner*m Arbeitgeber*in beschäftigt gewesen sein. Unter Umständen ist es auch möglich, Kinderbetreuungsgeld und Weiterbildungsgeld zu beziehen, das muss jedoch in einem Termin mit dem AMS individuell geklärt werden.
Tipp: Vielleicht möchte dein Partner in Bildungskarenz oder Teilzeit gehen, während du selbst noch in der Babykarenz bist? Dann habt ihr mehr Zeit, die ihr gemeinsam mit dem Nachwuchs verbringen könnt.
Die Tipps im Überblick
Wenn du deine Bildungskarenz planst, solltest du Folgendes beachten:
- Die Ausbildung muss ein Stundenmaß von 20 Stunden pro Woche umfassen und das musst du auch nachweisen. Bestenfalls klärst du das schon vorab mit dem Bildungsträger und erkundigst dich, in welcher Form die Stundenbestätigung für das AMS erbracht werden kann. Für Eltern, die für ihr unter 7-jähriges Kind keine Betreuungsmöglichkeiten haben, gilt ein Mindestmaß von 16 Stunden pro Woche.
- Dein*e Arbeitgeber*in muss zustimmen (inkl. Bestätigung fürs AMS) und du musst seit mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung bei der gleichen Firma beschäftigt sein (über der Geringfügigkeitsgrenze).
- Die Mindestdauer deiner Bildungskarenz beträgt 2 Monate, die Maximaldauer liegt bei 12 Monaten. Konsumierst du sie am Stück, müssen insgesamt vier Jahre vergehen, bis du wieder Anspruch auf Bildungskarenz hast.
- Bildungsteilzeit: Achtung - Bildungsteilzeit und Bildungskarenz ist nicht dasselbe. Während Bildungsteilzeit eine Arbeitszeit von mindestens zehn Wochenstunden über einen Zeitraum von vier Monaten bis zu zwei Jahren erfordert, bietet Bildungskarenz die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis für eine Weiterbildung zu pausieren. Ein Wechsel zwischen beiden Modellen ist möglich, wobei ein Monat Bildungskarenz zwei Monaten Bildungsteilzeit entspricht, und erfordert die Zustimmung der*s Arbeitgeber*ins.
- Setze dich rechtzeitig mit deinem AMS-Betreuer in Verbindung, um zu klären, wie hoch das Weiterbildungsgeld für dich ausfällt und ob die von dir gewählte Ausbildung als berufsrelevante Maßnahme anerkannt wird. Am einfachsten geht das über eine Nachricht über das eAMS-Konto.
- Der Auszahlungszeitraum des Weiterbildungsgeldes und Anfang/Ende deines Kurses müssen zusammenfallen, es darf keine zeitlichen Abweichungen geben.
- Es ist möglich, einmalig zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit zu wechseln.
- Möchtest du in der Bildungskarenz etwas dazuverdienen, ist das bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich, auch bei dem*der gleichen Arbeitgeber*in.
Expert*innen-Überprüfung durch
Mag.a Christine Ehrenreich-Exel
Christine ist Wirtschaftspädagogin sowie externe Lektorin an der WU Wien für betriebliche Weiterbildung und besitzt langjährige Erfahrungen im Bereich Human Resources. In ihrer Rolle als Head of Knowledge Management bei der Comeniusakademie berät sie Mütter und Väter rund um die Bildungskarenz und entwickelt passende Bildungskonzepte. Mehr erfahren.
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