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Bildungskarenz steht vor dem Aus
Seit einigen Tagen verhandeln die Teams der ÖVP und FPÖ über die Bildung einer Koalition. Nun sind erste Details zum geplanten Konsolidierungspaket bekannt geworden. Insgesamt sollen 2025 6,4 Milliarden Euro eingespart werden, insbesondere um einem EU-Defizitverfahren aus dem Weg zu gehen. Betroffen von den Einsparungen ist neben dem Klimabonus auch die sogenannte Bildungskarenz. Sie wurde 1998 als Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Arbeitnehmer*innen eingeführt. 350 Millionen Euro sollen durch die Abschaffung der Bildungskarenz eingespart werden.
Zeit für Weiterbildung
Ursprünglich initiiert wurde die Bildungskarenz, um Arbeitnehmer*innen in Österreich die Möglichkeit zu geben, ihre beruflichen Qualifikationen zu erweitern oder neue Kompetenzen zu erwerben. Ziel der Bildungskarenz war es, die Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern oder sich innerhalb des bestehenden Berufes für eine anspruchsvollere Position zu qualifizieren. Einen Rechtsanspruch auf die Bildungskarenz gibt es nicht. Sie muss beim AMS (Arbeitsmarktservice) beantragt und von diesem auch genehmigt werden. Ebenso ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Während der Bildungskarenz erhalten die Arbeitnehmer*innen Weiterbildungsgeld, das vom Arbeitsmarktservice (AMS) bezahlt wird, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 2024 lag der niedrigste Tagessatz für Weiterbildungsgeld bei 14,53 Euro. In der Weiterbildungskarenz sind Arbeitnehmer*innen voll sozialversichert, es entfallen allerdings die Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Für die Inanspruchnahme gibt es zwei Varianten: Entweder wird die Bildungskarenz am Stück innerhalb von 12 Monaten konsumiert, oder sie kann in Blöcken von mindestens zwei Monaten aufgeteilt werden.
In Anspruch genommen wurde die Bildungskarenz bislang von Arbeitnehmer*innen, die sich beruflich neu orientieren wollten und Eltern, um sich nach der Babypause für den Wiedereinstieg in den alten Job oder einen Berufs-/Branchenwechsel vorzubereiten. Beliebte Bereiche für die Weiterbildung sind:
- Wirtschaft (Eventmanagement-, Marketing-, Projektmanagement; Finanz- und Rechnungswesen; Personalwesen)
- EDV-Kurse
- Sprachen
- Gesundheitswesen
- Persönliche Entwicklung
Voraussetzung für die Bewilligung durch das AMS ist, dass die gewählte Weiterbildungsmaßnahme die Richtlinien der Bildungskarenz erfüllt und tatsächlich zu einer Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten beiträgt. Die Situation bei der Jobsuche soll sich nach der Bildungskarenz deutlich verbessern. Hobbykurse und jene Ausbildungen, die lediglich dem persönlichen Vergnügen dienen, werden vom AMS nicht anerkannt.
Wann wird die Bildungskarenz abgeschafft?
Die Bildungskarenz kann als Weiterbildungsmaßnahme erst dann abgeschafft werden, wenn eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen wird. Die FPÖ und ÖVP müssen dafür im Rahmen einer Koalition einen Entwurf im Nationalrat einbringen. Das bedeutet also, dass die Voraussetzung für die Abschaffung der Bildungskarenz jedenfalls die Einigung der beiden Parteien auf ein gemeinsames Regierungsmodell ist. Wie lange die Verhandlungen dauern werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Frühestens wahrscheinlich ist das Aus für die Bildungskarenz mit dem zweiten Halbjahr 2025. Derzeit gilt noch die aktuelle Rechtslage. Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf Bildungskarenz, wenn dies von dem*der Arbeitgeber*in genehmigt wird. Bereits bewilligte Anträge sind weiterhin gültig.
Kritik an den Sparplänen
Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Weiterbildungseinrichtungen sind sich weitestgehend einig, dass die Bildungskarenz von Reformen profitieren würde und man dieses arbeitsmarktpolitische Instrument treffsicherer gestalten könnte. Einer Abschaffung der Bildungskarenz stehen sie jedoch kritisch gegenüber, da dadurch jene Arbeitnehmer*innen, die sich weiterbilden wollen (oder müssen) deutlich benachteiligt würden und sich nicht alle Weiterbildungen berufsbegleitend realisieren lassen.
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