Familienausgaben im Blick: So viel kosten Kinder in Österreich

Fürsorge, Aufmerksamkeit, Zeit und persönliche Ressourcen: Das sind nur ein paar jener Aspekte, die von Eltern in der Kindererziehung gefordert sind. Neben immateriellen Zuwendungen sind auch materielle Ausgaben gefragt und diese bereiten Eltern in Zeiten wie diesen nicht selten Kopfzerbrechen. Ein Kind zu haben ist nicht nur Sinn- und Freude stiftend, es kostet einfach auch Geld. Wir haben uns angesehen, wie hoch die Ausgaben pro Kind bis zum 18. Lebensjahr in Österreich sind, wofür Eltern am meisten ausgeben und mit welchen Leistungen der Staat Familien unterstützt.

Die offizielle Kinderkostenanalyse 2021

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat 2021 in Zusammenarbeit mit der Statistik Austria eine Studie (Kinderkostenanalyse 2021) erstellt, die direkte Kosten für Kinder auf Basis von Konsumerhebungsdaten erfasst. Es handelt sich hierbei um Schätzungen. Zusätzlich erstellt die ASB Schuldnerberatungen GmbH für das gleiche Jahr im Rahmen der Aktualisierungen des Referenzbudgets eine monatliche Kostenaufstellung für Kinder. Die Statistik Austria ermittelt in ihrer Analyse über die Kinderanzahl gemittelte Kosten von 494 Euro monatlich pro Kind in einem Zwei-Erwachsenenhaushalt. Ein-Erwachsenenhaushalte beziehungsweise Single-Eltern mit einem Kind haben erheblich höhere Kosten zu tragen: 900 Euro pro Monat und pro Kind. Die Schuldnerberatung kommt mit ihrer Berechnungsmethode auf 803 Euro für ein 7-jähriges Kind und 860 Euro für einen 14-jährigen Teenager.

Apropos: Die Ausgaben für Kinder steigen mit ihrem Alter. Daher werden Kostenaufstellungen zusätzlich nach den Ausgabenbereichen nach Altersgruppe aufgeschlüsselt. Die Berechnung/Kostenschätzung erfolgt jeweils auf der Basis von einem Zwei-Personen-Haushalt mit einem Kind, um Richtwerte erstellen zu können. Eine Bezugnahme auf Mehr-Kinderhaushalte wird als nicht sinnvoll erachtet, da rückblickend nicht beurteilt werden kann, welches Kind welche Kosten verursacht hat.

Kinderkosten nach Altersgruppen

Während Babys in den ersten Monaten, insbesondere wenn sie gestillt werden, noch sehr wenig brauchen, steigen die Anforderungen mit dem Heranwachsen der Kinder. Kosten für Nahrung, soziale Ausgaben und Kinderbetreuung steigen, später kommen Universitäts- und Ausbildungskosten hinzu. In den Schätzungen werden die anfallenden Kosten daher nach Alter gestaffelt (Werte 2021).

Kosten für ein Kind in einem Zwei-Personen-Haushalt/Monat:

  • 0-5 Jahre: 308 Euro
  • 6-9 Jahre: 395 Euro
  • 10-14 Jahre: 483 Euro
  • 15-19 Jahre: 615 Euro
  • 20-24 Jahre: 703 Euro

Kosten für ein Kind in einem Ein-Personen-Haushalt/Monat:

  • 0-5 Jahre: 493 Euro
  • 6-9 Jahre: 751 Euro
  • 10-14 Jahre: 985 Euro
  • 15-19 Jahre: 1.243 Euro
  • 20-24 Jahre: 1.525 Euro

Wie bereits erwähnt, sind die Kosten für Alleinerzieher*innen pro Kind höher einzustufen, da sie üblicherweise weniger verdienen und alle Ausgaben allein bestreiten müssen, Aufwendungen können nicht wie in einem Zwei-Personen-Haushalt geteilt werden. Nicht berücksichtigt bei oben genannten Schätzungen werden Mehraufwendungen für eine größere Wohnung oder beispielsweise eine Wohnung mit Garten oder indirekte Ausgaben/Einkommensverluste, die entstehen, wenn ein Elternteil nicht Vollzeit arbeitet.

Nicht zu verwechseln sind die geschätzten Kosten mit den sogenannten Regelbedarfsätzen.  Der Regelbedarf für ein Kind umfasst jene Ausgaben, die in den Bereichen Unterkunft, Nahrungsmittel, Bekleidung, Unterricht und Erziehung, Freizeitgestaltung und Taschengeld getätigt werden müssen, um ein Kind grundlegend versorgen zu können (nach Altersgruppen gestaffelt). Er wird jedes Jahr neu festgesetzt und dient auch als Orientierungsgrundlage bei beispielsweise Unterhaltsverhandlungen.

In Österreich gelten für 2021/22 folgende Regelbedarfsätze/pro Monat/in Euro:

  • 0 - 3 Jahre: 219 Euro
  • 3 - 6 Jahre: 282 Euro
  • 6 - 10 Jahre: 362 Euro
  • 10 - 15 Jahre: 414 Euro
  • 15 - 19 Jahre: 488 Euro
  • 19 - 28 Jahre: 611 Euro

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Ausgabenbereiche

Kinder kosten Geld und diese Ausgaben verteilen sich auf unterschiedliche Bereiche, die ebenfalls in der Kinderkostenanalyse erfasst werden. Wie hoch die Kosten in den einzelnen Bereichen sind, hängt auch von den Lebensumständen ab. Dazu zählen beispielsweise das Bundesland, in dem die Familie lebt, aber auch ob es sich um eine städtische oder ländliche Umgebung handelt. Im urbanen Bereich sind Wohnungen üblicherweise teurer, in abgeschiedenen Gegenden kann man günstiger wohnen, hat jedoch auch weniger Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.

Die Kinderkostenanalyse der Statistik Austria gliedert die monatlichen Ausgaben in folgende Gruppen:

  • A: Nahrungsmittel, Getränke
  • B: Wohnen, Energie, Wohnungsausstattung
  • C: Freizeit, Sport, Hobby, Kommunikation
  • D: Gesundheit, Körperpflege
  • E: Verkehr (ohne Anschaffungen)
  • F: Bekleidung, Schuhe
  • G: Sonstige Ausgaben + Bildung

Die Schuldnerberatung splittet in ihrem Referenzbudget für Kinder/Jugendliche 2021 die drei Hauptbereiche „Nahrung“, „Wohnen“ und „Schule“ auf. Gefolgt von den Bereichen „Freizeit“, „Kleidung“ und „Gesundheit“. Drei Viertel aller Ausgaben, die Familien tätigen müssen, fallen in die Bereiche Nahrung, Wohnen und Schule. Gestaffelt wird auch hier wieder nach Altersbereichen. Beim Referenzbudget der Schuldnerberatung wird beispielhaft die Gruppe der 7-Jährigen mit jener der 14-Jährigen verglichen. Ein Kind mit 7 Jahren benötigt etwa 206 Euro für Lebensmittel, 14-Jährige konsumieren im Wert von 275 Euro. Im Bereich Wohnen werden anteilsmäßig die tatsächlichen Wohnkosten erfasst (z.B. für Miete), aber auch Kosten für Strom, Heizung, Haushaltsversicherung, Möbel und Reinigung. Für 7-Jährige entstehen 177 Euro pro Monat, für 14-Jährige 190 Euro/Monat. Der dritte Ausgabenbereich umfasst Schule und Betreuung. Eingerechnet werden Aufwendungen für Schule, Schulsachen, Nachmittagsbetreuung inkl. Verpflegung sowie für öffentliche Verkehrsmittel, wenn sie notwendig sind, um die Schule zu erreichen. Für 7-Jährige entstehen Kosten von 214 Euro, für 14-Jährigen sind es 146 Euro (da sie am Nachmittag schon eher allein bleiben können).  Für Kinder unter 7 kann man hier die Kosten für einen Kindergartenplatz oder eine Tagesmutter heranziehen. Sie liegen im Schnitt zwischen 180 und 300 Euro, je nachdem, welches Betreuungsmodell vorliegt und wie viele Stunden die Kinder in der Einrichtung/bei der Tagesmutter verbringen.

Tipp: Für den Kindergartenplatz gibt es in den meisten Bundesländern eine Unterstützung bzw. eine teilweise Übernahme der Kosten, wenn die Familie gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet oder es sich um Ein-Personenhaushalte handelt. Du kannst dich direkt beim Kindergarten erkundigen!

Ein eher kleiner, aber für Kinder und Jugendliche sehr wichtiger Ausgabenbereich ist „Freizeit und Medien“. Hier geht es darum, dass sie an sozialen und kulturellen Aktivitäten teilnehmen, gleichaltrige Kinder treffen und sich austauschen können. Für Kinder unter 7 Jahren werden 104 Euro) veranschlagt, Teenager benötigen 134 Euro. In ihrem Fall werden anteilig Internet und Fernsehen sowie Kosten für einen Mobilfunktarif und Taschengeld hinzugerechnet. Relativ geringe Kosten verursachen die Bereiche Gesundheit und Körperpflege“ (30 Euro bei 7-Jährigen, 43 Euro bei 14-Jährigen) sowie „Kleidung und Schuhe“ (jeweils 72 Euro).

Indirekte Kosten

Bei den Kostenaufstellungen handelt es sich um direkte Konsumkosten, also um Ausgaben, die Eltern für ihre Kinder tätigen müssen, um einen gewissen Lebensstandard gewährleisten zu können. Ein Aspekt, der bei der Frage nach den Kinderkosten auch beachtet werden muss, ist jener der indirekten Kosten. Darunter versteht man in erster Linie den Einkommensverlust jenes Elternteils, der weniger Zeit im Erwerbsleben verbringt, um vermehrt Kinderbetreuungspflichten zu übernehmen. Zum überwiegenden Teil sind das auch in Österreich die Frauen. 2003 schätzte das WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung Wien) den Dienstausfall von Frauen bis zu einem Alter des jüngsten Kindes von rund 17 Jahren durchschnittlich 106.600 Euro (ein Kind) bis 130.000 Euro (zwei und mehr Kinder). Kommt es zu einer vollständigen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, geht man von einem Ausfall von rund 223.600 Euro aus.

Je jünger die Kinder sind, desto höher ist der Einkommensverlust. Das liegt zum einen daran, dass Plätze für unter 3-Jährige in Betreuungseinrichtungen üblicherweise knapp sind. Außerdem kann es Probleme beim Wiedereinstieg geben, wenn ein Teilzeitarbeitsplatz beispielsweise benötigt, aber vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt wird. Ebenso gilt es bei den indirekten Kinderkosten zu bedenken, dass Mütter, die sich der Erwerbsarbeit und der Care-Arbeit widmen wollen, häufig in ihren Karrieremöglichkeiten eingeschränkt sind. Insgesamt sind Mütter zudem weniger flexibel als Arbeitnehmer*innen, die (noch) keine Kinder haben. Sie müssen Familie und Arbeit unter einen Hut bringen und dafür ein gut funktionierendes Netz an Kinderbetreuung organisieren und auch finanzieren. Zudem kommen Krankheitsphasen, Eingewöhnung im Kindergarten oder der Schule und andere Phasen, die Präsenz einer vertrauten Bezugsperson erfordern.

Staatliche Unterstützungsleistungen

In Österreich gibt es eine Reihe von Sozialleistungen, die Familien dabei helfen sollen, ihre täglichen Kosten abzufedern. Die Analyse der aktuellen Aufwendungen für Kinder in Österreich hat jedoch gezeigt, dass staatliche Beihilfen nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten abdecken können und es für Eltern bei den Grundkosten wenig Einsparungspotenzial gibt. Zu den wichtigsten Familientransferleistungen in Österreich zählen:

  • Kinderbetreuungsgeld & Beihilfen zum Kinderbetreuungsgeld (pauschale Variante)
  • Wochengeld
  • Familienbeihilfe
  • Familienzeitbonus
  • Familienhärteausgleich
  • Unterhaltsvorschuss bei getrennten Eltern/Unterhaltsansprüchen
  • Familienhospizkarenz/Familienhospizkarenzhärteausgleich
  • Kinderbetreuungsbeihilfe
  • Schülerbeihilfen/Fahrtkostenzuschüsse für Schüler*innen/Außerordentliche Schülerbeihilfen
  • Diversen Beihilfen und Förderungen der einzelnen Bundesländer z.B. Zuschuss zum Elternbeitrag schulpflichtiger Kinder, die eine Privatschule besuchen (Wien).

Im Rahmen der Arbeitnehmer*innenveranlagung geltend gemacht werden können:

  • Alleinverdiener*innen- und Alleinerzieher*innenabsetzbetrag
  • Kinderabsetz- und Unterhaltsabsetzbetrag
  • Familienbonus Plus
  • Kindermehrbetrag
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Steuerliche Begünstigungen von Leistungen durch die Arbeitgeber*innen

Tipp: Werdende Eltern und auch jene, die bereits Kinder haben, können sich bei der Arbeiterkammer zu Familienleistungen, die ihnen zustehen, beraten lassen.

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