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Untersuchungen des Babys nach der Geburt
Nach einer Geburt erleben die frisch gebackenen Eltern ihre ersten gemeinsamen Momente mit dem Nachwuchs.
Für die moderne Geburtshilfe ist jedoch nicht nur der Erstkontakt zwischen dem Neugeborenen und seinen Eltern essentiell, auch die Feststellung des kindlichen Gesundheitszustandes spielt wenige Minuten und Stunden nach der Entbindung eine wichtige Rolle.

Die Untersuchungen
Ziel der ersten Untersuchungen ist es, den Entwicklungsstatus des Kindes zu beurteilen und zu überprüfen, ob etwaige Fehlbildungen oder offensichtliche Probleme bestehen, die eine weitere Behandlung (akut oder mittelfristig) erfordern. Entbindet eine Frau im Krankenhaus, sind Arzt/Ärztin oder Hebamme für die Untersuchungen verantwortlich.
Bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus ist der erste Gesundheits-Check ebenso verpflichtend vorzunehmen. Die betreuende Hebamme verfügt sowohl über das medizinische Wissen als auch die nötige Erfahrung, um die Untersuchungen durchzuführen. Wichtig: entscheiden sich Eltern für eine Geburt außerhalb des Krankenhauses, eine ambulante Geburt oder eine vorzeitige Entlassung, sind sie verpflichtend, sich rechtzeitig um einen Kinderarzt/eine Kinderärztin zu kümmern, der/die die während des Wochenbetts vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen übernimmt.
Kinder, die im Krankenhaus das Licht der Welt erblicken, erhalten alle erforderlichen Untersuchungen automatisch auf der Wochenbettstation.
APGAR-Test
Noch während sich Eltern und Neugeborenes vorsichtig kennenlernen, führen Arzt/Ärztin oder Hebamme den so genannten APGAR-Test durch. Es ist die allererste Untersuchung im Leben des kleinen Menschen. Dabei werden Aussehen (die Färbung der Haut), Puls, Grundtonus (Muskelspannung), Atmung und die Reflexe überprüft.
Die Beurteilung erfolgt in 3 unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Minute, 5 Minuten und 10 Minuten nach der Geburt. Da es sich hierbei um einen standardisierten medizinischen Check handelt, erhält jeder Parameter nach der Beurteilung eine bestimmte Anzahl an Punkten. Null steht dabei für „nicht vorhanden“, 1 Punkt bedeutet „nicht ausgeprägt“ und zwei Punkte stehen für „gut vorhanden“. Die Punkte werden bei der Untersuchung jeweils addiert. Erreicht das Neugeborene 8-10 Punkte, befindet es sich in einem ausgezeichneten gesundheitlichen Zustand. Werte zwischen 5 und 7 gelten im Normalfall auch als akzeptabel, erst wenn die Punkteanzahl unter 5 fällt, wird man über weitere Schritte zur Versorgung des Neugeborenen (z.B. Begutachtung durch einen Kinderarzt/eine Kinderärztin, Gabe von Sauerstoff etc.) entscheiden.
Das APGAR-Schema ist ein Schnell-Test, der dabei hilft, den Zustand des Babys innerhalb weniger Minuten oberflächlich zu beurteilen. Es handelt sich hierbei um eine relativ einfache Untersuchung, die jedoch einen wichtigen Zweck erfüllt: offensichtliche Probleme können bereits kurz nach der Geburt erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Allgemeine Begutachtung
Etwa 15-30 Minuten nach der Erhebung des APGAR-Scores wird eine weitere Begutachtung des Kindes durchgeführt. Wann die Untersuchung tatsächlich stattfindet, hängt von den Routinen des Pflegepersonals und auch vom Gesundheitszustand der Mutter ab. Manchmal bleiben Babys etwas länger am Bauch der Mutter liegen, da diese nach der Entbindung noch medizinisch versorgt werden muss.
Sobald es die Situation erlaubt und es der Hebamme angemessen erscheint, wird das Neugeborene ausführlich untersucht. Es wird gereinigt, gewogen und gemessen. Außerdem wird überprüft, ob es offensichtliche Fehlbildungen gibt oder der kleine Körper bei der Geburt verletzt wurde. Das Kind wird im wahrsten Sinne des Wortes von oben bis unten begutachtet. Hebammen und Pflegepersonal nehmen folgende Bereiche unter die Lupe: Atmung, Haut, Skelett, Gesicht (Augen, Mund, Nase, Ohren), Oberkörper, Bauch (Nabel), Extremitäten (Arme und Beine) und die Genitalien. Beurteilt wird außerdem, ob das Baby in der Lage ist, Muskelspannung zu erzeugen beziehungsweise zu erhalten (Greifreflex, Schreitreflex). Zu diesem Zweck werden ein paar neurologische Untersuchungen durchgeführt.
Ein Kinderarzt/eine Kinderärztin wird nur hinzugezogen, wenn es notwendig ist, beziehungsweise, wenn der Gesundheitszustand des Kindes eine weitere Abklärung erfordert. Auch wenn diese medizinischen Checks sehr aufwendig erscheinen, in der Praxis vergeht die Zeit rasch, da sie zu den Routinetätigkeiten nach einer Geburt zählen. Wichtig: das Kind wird noch einmal untersucht, bevor es gemeinsam mit der Mutter/der Familie das Krankenhaus verlassen darf.
Blutuntersuchungen
Direkt nach der Geburt findet auch die erste Blutuntersuchung statt. Das Blut wird dabei jedoch aus der Nabelschnur (noch vor Ablösung der Plazenta) gewonnen. Bestimmt werden dabei:
- pH-Wert oder auch Säure-Basen-Status (er gibt Aufschluss über das Vorliegen einer Übersäuerung des Babys infolge einer Unterversorgung mit Sauerstoff während der Geburt.)
- Blutzucker
- Blutgruppe des Babys (vor allem bei Kindern von Müttern, die Blutgruppe Null oder einen negativen Rhesus-Faktor aufweisen).
Die Blutentnahme ist weder für Mutter noch für das Kind schmerzhaft.
Hüft-Ultraschall
Der Mutter-Kind-Pass sieht zusätzlich zu den anderen Untersuchungen einen Hüft-Ultraschall vor, bei dem das Hüftgelenk des Neugeborenen sorgfältig überprüft wird. Manche Babys kommen mit einer angeborenen Fehlstellung des Hüftgelenks (Hüftgelenkdysplasie) zur Welt – je eher diese erkannt wird, desto besser wirken Behandlungsmaßnahmen. Die Fehlstellung an sich bereitet dem Neugeborenen keine Schmerzen – die ersten Probleme ergeben sich jedoch, wenn der Bewegungsapparat trainiert wird, sprich wenn das Kind erste Krabbel- und Gehversuche starten möchte. Wird eine Hüftgelenkdysplasie diagnostiziert, erfolgt eine Reihe an individuellen Behandlungsschritten. Invasive Maßnahmen sind in den meisten Fällen nicht erforderlich, da man das betroffene Gelenk noch sehr leicht von außen (z.B. durch eine spezielle Wickeltechnik) korrigieren kann.
Neugeborenen Screenings
Der Hüft-Ultraschall gilt in den ersten Lebenswochen des Babys als wichtigste Untersuchung, daher wurde seine Durchführung auch im Mutter-Kind-Pass verpflichtend festgeschrieben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Gehör des Babys im Rahmen eines Hör-Screenings testen zu lassen. Viele Krankenhäuser bieten diese Untersuchung automatisch an. Mutter und Kind können sie absolvieren während sie sich auf der Wochenbettstation befinden.
Besteht der Verdacht auf eine angeborene Stoffwechselerkrankung, wird ein spezielles Neugeborenen-Screening durchgeführt. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Ultraschall-, sondern um eine Blutuntersuchung. Hebamme oder Arzt/Ärztin entnehmen der Ferse des Babys eine Blutprobe. Diese wird an das Screening-Labor der Universitätsklinik für Kinder-und Jugendheilkunde in Wien geschickt und anschließend ausgewertet. Auf diesem Weg können Mukoviszidose, Phenylketonurie sowie eine Unterfunktion der Schilddrüse diagnostiziert werden. Die Kosten für das Screening werden im Normalfall von der zuständigen Krankenkasse übernommen.
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