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Ich bin ungewollt schwanger – an wen kann ich mich wenden?
Eine ungewollte Schwangerschaft kann eine belastende Situation sein, die viele Fragen und Unsicherheiten mit sich bringt. In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate legitim und gesetzlich möglich. In Ausnahmefällen darf eine Schwangerschaft auch danach abgebrochen werden, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen, wie eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit der Mutter, gegeben sind.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich ungewollt schwanger bin?
Wenn du ungewollt schwanger bist, ist es wichtig, schnell professionelle Unterstützung zu suchen. Der erste Ansprechpartner sollte dein*e Gynäkolog*in sein. Auch dein*e Hausärzt*in kann eine erste Anlaufstelle bilden. In einem ausführlichen Beratungsgespräch werden dir die Chancen, Risiken und Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt. Diese Gespräche sind wichtig, um alle Aspekte zu verstehen und eine informierte Entscheidung treffen zu können.
Wichtig: Diese Gespräche sind vertraulich und werden mit größter Sorgfalt geführt. Es ist dein Recht, alle Fragen zu stellen, die dir auf dem Herzen liegen, und alle Bedenken offen zu äußern.
Wo kann der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden?
Ein Schwangerschaftsabbruch wird in der Regel auf der gynäkologischen Station eines Krankenhauses oder in dafür spezialisierten Ambulatorien durchgeführt. Die genaue Methode des Abbruchs hängt vom Stadium der Schwangerschaft und von medizinischen Faktoren ab. Es gibt zwei Hauptmethoden: den medikamentösen und den operativen Abbruch. Der medikamentöse Abbruch wird in den frühen Wochen der Schwangerschaft angewendet und erfolgt durch die Einnahme von bestimmten Medikamenten. Der operative Abbruch, der meist durch eine Absaugung oder Kürettage durchgeführt wird, kommt in späteren Schwangerschaftswochen oder bei speziellen medizinischen Voraussetzungen zum Einsatz. Frauen haben das Recht, die Methode des Abbruchs sowie die Stelle, die den Eingriff vornimmt, selbst zu wählen.
Wichtig zu beachten ist, dass die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch in der Regel nicht von der Sozialversicherung übernommen werden, es sei denn, der Abbruch ist aus medizinischen Gründen notwendig. Für Frauen, die sich den Eingriff finanziell nicht leisten können, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, z.B. in manchen Bundesländern. In Wien ansässige Betroffene können sich an die Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien wenden. Diese Abteilung übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass der Antrag auf Kostenübernahme vor dem Eingriff gestellt und genehmigt wird. Generell gilt: Für jegliche Kostenübernahme gilt, dass der Abbruch in Österreich durchgeführt werden muss.
Unterstützung und Beratung in unsicheren Situationen
Wenn du dir unsicher bist, wie du mit der ungewollten Schwangerschaft umgehen sollst, gibt es auch die Möglichkeit, kostenlose Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen. Diese werden oft von Familienberatungsstellen wie der Caritas angeboten. Hier kannst du mit ausgebildeten Sozialpädagog*innen oder Therapeut*innen sprechen, die dir helfen, deine Situation zu reflektieren und Unterstützung anzubieten, unabhängig davon, welchen Weg du wählst.
Tipp: Nutze die Beratungsangebote, um dir Klarheit zu verschaffen. Die Gespräche sind anonym und sollen dir dabei helfen, eine für dich richtige Entscheidung zu treffen. Es ist vollkommen in Ordnung, sich Zeit zu nehmen und alle Optionen sorgfältig abzuwägen.

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