Geburt - Was bezahlt die Krankenkasse?

Kinder kosten Geld, soviel steht fest. Viele werdende Eltern werfen jedoch schon vor der Geburt einen prüfenden Blick in das Sparschwein, denn je nachdem für welchen Geburtsort man sich entscheidet, fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Ist ein Baby unterwegs, kann der Großteil aller beanspruchten medizinischen Behandlungen direkt mit der Krankenkasse verrechnet werden.

Die österreichische Sozialversicherung hat sich im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung verpflichtet, ärztlichen Beistand, Hebammenbeistand, Heilmittel und Heilbehelfe vollständig zu finanzieren. Welche Leistungen im Detail von der Krankenkasse übernommen werden, hängt jedoch davon ab, ob es zwischen dem Arzt/der Ärztin, dem Krankenhaus oder der Hebamme und dem Sozialversicherungsträger einen bestehenden Vertrag gibt. Wer sich beispielsweise dafür entscheidet, in einem privaten Spital oder einer Privatklinik zu entbinden, der muss für einen festgelegten Teil der Kosten selbst aufkommen.

Werdende Eltern sollten sich also im Vorfeld ausreichend über die verschiedenen Entbindungsmöglichkeiten und damit verbundene Kosten informieren. Auskunft geben in diesem Fall sowohl die Krankenkassen selbst als auch die unterschiedlichen Geburtseinrichtungen (Spital, Geburtshaus etc).

Schwangere Frau informiert sich über Krankenkasse

Ambulante oder stationäre Geburt im Krankenhaus

Der überwiegende Teil aller Schwangeren begibt sich für die Entbindung in ein Krankenhaus. Bei der Suche nach einer geeigneten medizinischen Einrichtung sind die Auswahlkriterien meist ganz unterschiedlich. Während die einen auf eine geringe Entfernung von ihrem Wohnort Wert legen, verlassen sich andere auf die Erfahrung von Familienmitgliedern oder Freundinnen. Schwangere Frauen müssen sich entscheiden, ob sie eine ambulante oder eine stationäre Geburt möchten.

Die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus macht den Unterschied. Bei einer ambulanten Geburt dürfen Mutter und Kind die Geburtenstation nach wenigen Stunden schon wieder verlassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht und keine weitere Betreuung notwendig ist.

Stationäre Geburt bedeutet, dass man nach der Entbindung einige Tage (maximal 4) auf der Wochenbettstation des Krankenhauses verbringt. Pflegepersonal, Hebammen und Stillberaterinnen stehen der frisch gebackenen Mutter bis zum Zeitpunkt ihrer Entlassung unterstützend zur Seite. Bei einem geplanten oder überraschenden Kaiserschnitt verlängert sich die Zeitspanne, die Mutter und Kind im stationären Wochenbett verbringen, um ein paar Tage.

Im Gegensatz zu anderen Entbindungsarten (wie z.B. Hausgeburt) sind ÄrztInnen im Krankenhaus entweder bei der Geburt anwesend oder in Rufbereitschaft. Um den Schmerz zu lindern, können im Krankenhaus sowohl Epiduralanästhesie als auch schmerzstillende Medikamente verabreicht werden. Kommt es zu unerwarteten Komplikationen, haben ÄrztInnen und Pflegepersonal die Möglichkeit, rasch zu handeln und alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Im Notfall sind sowohl Mutter als auch Kind bei einer Entbindung im Krankenhaus bestens versorgt. Die Kosten für Geburt und anschließenden Krankenhausaufenthalt (bis zu 10 Tage bei einer komplikationslosen Geburt) übernimmt die Krankenkasse, bei der die Mutter zuletzt versichert war.

Tipp: Du bist auf der Suche nach dem passenden Krankenhaus in deiner Nähe für die bevorstehende Entbindung? In diesem praktischen Verzeichnis findest du alle Geburtskliniken Österreichs!

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Hausgeburt

Bei einer Hausgeburt erblickt der Nachwuchs in den eigenen vier Wänden das Licht der Welt. Bei der Entbindung sind eine Hebamme und der Geburtspartner anwesend. Bereits während der Schwangerschaft lernen sich werdende Eltern und Hebamme kennen. Die Hebamme kontrolliert in regelmäßigen Abständen den Gesundheitszustand von Mutter und Kind, die Ergebnisse der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung und steht als Ansprechpartnerin für offene Fragen zur Verfügung. Die Treffen finden entweder in der Hebammenpraxis oder bereits in der Wohnung statt.

Bei einem Hausbesuch macht sich die Hebamme ein Bild von den Gegebenheiten und klärt die Eltern auf, welche Vorbereitungen noch zu treffen sind. Voraussetzung für eine Hausgeburt ist, dass die Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft. Beim Vorliegen bestimmter Risikofaktoren (z.B. Mehrlingsschwangerschaft, Schwangerschaftsdiabetes, Becken-End-Lage) oder im Notfall wird die Hebamme die schwangere Frau an ein Krankenhaus verweisen. Daher sollte man sich für die Geburt immer auch im Krankenhaus anmelden, selbst wenn eine Hausgeburt geplant ist.

In Punkto Kostenübernahme durch die Krankenkasse spielt es eine Rolle, ob die Hebamme einen Kassenvertrag besitzt oder nicht. Liegt ein Vertrag vor, werden folgende Leistungen übernommen:

  • Maximal 4 Hausbesuche bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche
  • 1 Hausbesuch zwischen 20. und 30. Woche
  • Maximal 3 Hausbesuche während der 41. und 42. Schwangerschaftswoche
  • Hilfestellung und Unterstützung während der Geburt
  • Die Betreuung im Wochenbett an bis zu 5 Tagen nach der Geburt. In Ausnahmefällen (beim Vorliegen medizinischer Gründe) übernimmt die Krankenkasse darüberhinaus maximal 7 weitere Hausbesuche.

Keine Kostenübernahme gibt es für:

  • Rufbereitschaft der Hebamme rund um den Geburtstermin
  • Beratungen und Sprechstunden auf Wunsch
  • Betreuung in der frühen Schwangerschaft
  • Stillberatung, Stillgruppen oder Mutter-Kind-Gruppen
  • Rückbildungsgymnastik, Beckenbodentraining
  • Mitnahme der Wahlhebamme zur Entbindung im Krankenhaus

Wer sich für eine Wahlhebamme (Hebamme ohne Kassenvertrag) entscheidet, muss die Betreuung selbst bezahlen. Ein Teil der Kosten wird jedoch von der Krankenkasse zurückerstattet, nämlich 80% des geltenden Kassentarifs für Hebammenleistungen. Wichtig: die 80% beziehen sich auf den Tarif, der von Sozialversicherung und Hebammengremium ausgehandelt wurde. Wahlhebammen können ihr tatsächliches Honorar jedoch frei wählen dh. Eltern müssen die Differenz zwischen Kassentarif und Honorar selbst bezahlen.

Gebären im Geburtshaus

Für viele Frauen stellt die Entbindung im Geburtshaus einen guten Mittelweg zwischen Spitalsgeburt und Hausgeburt dar. In einem Geburtshaus gibt es meist ein oder mehrere Gebärzimmer und verschiedene Hilfsmittel wie Gebärseil, Gebärhocker oder Gebärwanne. Die Betreuung erfolgt individuell und persönlich, bei der Entbindung sind nur die Hebamme, der Partner und eventuell Geschwisterkinder anwesend. Eine medizinische Basisausstattung ist vorhanden, kommt es jedoch zu Komplikationen wird die Hebamme den Transport der schwangeren Frau in ein nächstgelegenes Krankenhaus veranlassen.

Wer sein Kind in einem Geburtshaus auf die Welt bringen möchte, muss die gesamten Kosten zunächst selbst bezahlen. Es ist jedoch möglich, einen Antrag auf Rückerstattung der Kosten einzubringen. Die jeweilige Krankenkasse kommt für 80% des Kassentarifs auf. Wie viel Eltern letztlich zurückbekommen, hängt vom Tarif des Geburtshauses ab. Die Kosten für eine Geburt inklusive Vorsorgeuntersuchungen und Rufbereitschaft liegen meist zwischen €1000 und €1500.

Private Zusatzversicherungen

Im Rahmen einer privaten Gesundheitsversicherung sind gewisse Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt gedeckt, die normalerweise privat bezahlt werden müssen. Was im Detail von der privaten Versicherung übernommen wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und im Versicherungsvertrag festgehalten. Im Normalfall decken Zusatzversicherungen die Kosten für eine Entbindung in einem privaten Krankenhaus oder einem Sanatorium, sofern zwischen dem Versicherungsanbieter und der Institution ein gültiger Vertrag besteht. Alles Wissenswerte dazu findest du in unserem Artikel private Krankenversicherung.

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Kommentare

Kommentar von Susanne |

Hallo, ich bin Österreicherin und arbeite seit 2012 in Großbritannien. Was muss ich beachten, wenn ich in Wien (meine Eltern wohnen hier) entbinden möchte?

Antwort von Schwanger.at

Hallo Susanne, wenn du in Österreich entbinden und gewisse Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen möchtest, musst du bei einer Krankenkasse versichert sein. Das ist automatisch der Fall, wenn du in Österreich angestellt bist. Bezüglich Kostenerstattung von Privatleistungen wende dich bitte an die zuständige Versicherungsanstalt. Alles Gute!

Kommentar von petra |

Meine Stieftochter (21) ist in der 11. Woche schwanger, arbeitet seit einem 3/4 Jahr nichts, ist somit auch nicht versichert. Noch ist sie nicht sicher, ob sie einen Abbruch machen will oder nicht. Der Vater ist 18 J. und noch in der Lehre. Meine Frage: Sollte sie das Kind behalten, welche Kosten kommen auf die beiden zu. zb. Muki-Pass, Geburtsvorbereitung, Geburt,........
Realistisch gesehen wären mein Mann und ich eher für einen Abbruch, aber das ist nicht meine Entscheidung. Wir möchten ihr nur vor Augen halten, wie schwierig es sein wird.

Antwort von Schwanger.at

Hallo Petra! Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Geburt in einem öffentlichen Krankenhaus sind kostenlos, sofern deine Stieftochter sich doch um eine Krankenversicherung kümmern könnte. Auskunft gibt beispielsweise das AMS – vielleicht bezieht sie ja Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe? Geburtsvorbereitungskurse sind in der Regel privat zu bezahlen.

Darüberhinaus würden wir eine Beratung empfehlen z.B. in einem Frauengesundheitszentrum oder bei einer Familienberatungsstelle. Alles Gute!

Kommentar von Justina Limbeck |

Liebes Schwanger.at Team!
Ich möchte fragen, was ein Wunschkaiserschnitt im Landeskrankenhaus (nicht privat) kostet? Ich bin versichert bei der BGKK.
Danke vielmals!
LG Justina

Antwort von Schwanger.at

Hallo Justina! Du kannst die Kosten für einen Wunschkaiserschnitt in jenem Krankenhaus erfragen, das du für die Geburt ausgewählt hast. Private Geburtskliniken stellen entsprechende Kostenaufschlüsselungen meist auch online zur Verfügung. Interessante Threads zum Thema Wunschkaiserschnitt findest du auch in unserer Babyforum.at Community!

Kommentar von Kathrin |

Hallo liebes Schwanger.at Team.
Ich arbeite als Grenzgänger in Österreich und wohne in Deutschland. Meine Hauptversicherung ist also die Tgkk. Ich habe aber auch eine Versicherungskarte in D. Die dt. Versicherung hat bisher in D immer alle Kosten übernommen und es direkt mit der Tgkk verrechnet.
In D gibt es nun aber eine deutlich "großzügigere" Hebammenbetreuung durch die Krankenkasse, mit der auch Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik und mehr Besuche durch die Hebamme zu Hause bei Bedarf komplett bezahlt werden. Wie schaut es nun im meinem Fall aus? Übernimmt die Tgkk dann die kompletten Kosten, die von der dt. Krankenkasse übernommen wurden, oder muss ich da mit einer Zuzahlung rechnen?
Mfg Kathrin

Antwort von Schwanger.at

Hallo Kathrin, wir kennen die Tarifregelung der TGKK leider nicht im Detail, würden allerdings davon ausgehen, dass die TGKK auch nur jene Leistungen bezahlt, die in der Kostenübernahme vorgesehen sind. Wir empfehlen dir, dich für eine Kostenauskunft direkt mit der TGKK in Verbindung zu setzen. Eventuell legst du bei der TGKK auch jene Leistungen vor, die die deutsche Versicherung im Rahmen der Schwangerschafts-, Geburts- und Nachgeburtsbetreuung übernimmt. Das erleichtert hoffentlich die Abklärung. Alles Gute!

Kommentar von Iris |

Hallo liebes Schwanger.at-Team,

Ich bin aktuell (leider) noch nicht schwanger, aber wir planen es in den nächsten Jahren. Da unsere Situation besonders ist und ich mich mit der Gesetzgebung in Österreich nicht gut auskenne, würde ich Sie gerne um eine Auskunft bitten:

Ich bin österreichische Staatsbürgerin, lebe und arbeite aber in Thailand. Mein Mann ist Thai. Ich bin in Österreich momentan nicht versichert, da ich meinen Lebensmittelpunkt in Thailand habe.

Nun meine Frage: Welche Kosten, wenn überhaupt, würden mir in Österreich als Staatsbürgerin erstattet werden?

Ich bin in Thailand versichert, aber die Leistungen bei einer Geburt sind hier minimal. Ich habe zwar eine Zusatzversicherung in Thailand (nicht in Österreich), aber diese deckt Schwangerschaft und Geburt nicht ab.

Können Sie mir hierzu genaueres sagen? Wir überlegen, an welchem Ort die Geburt eines Kindes für uns mehr Vorteile hätte bzw. wo es günstiger wäre.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße aus Thailand :)
Iris

Antwort von Schwanger.at

Hallo Iris, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sowie gewisse Leistungen rund um die Geburt (z.B. die Entbindung in einem Krankenhaus) werden von der Krankenkasse in Österreich übernommen, wenn ein aufrechtes Versicherungsverhältnis besteht. Wenn Sie also eine Kostenübernahme wünschen, müssen Sie in Österreich sozialversichert sein. Für genauere Informationen können Sie sich zum einen an jene Krankenkasse wenden, die für Sie zuständig wäre, wenn Sie im Zuge der Schwangerschaft wieder nach Österreich kommen. Zum anderen könnten Sie sich vielleicht in Thailand nach einer Zusatzversicherung umsehen, die die Kosten für Schwangerschaft & Geburt übernimmt. Alles Gute nach Thailand! 

Kommentar von Uliib |

Hallo liebes Schwanger.at Team.
Wir kommen aus den Niederlanden im März nach Österreich, da meine Frau und ich hier einen neuen Job antreten zum 01.06.2017. Da wir nicht mit einem Neugeborenem quer durch Europa wollen und den Umzug machen, kommen wir schon eher.
Meine Fau ist noch über den Arbeitgeber hier versichert und der E 106 Schein ist auch schon durch. Werden alle Kosten abgerechnet mit der Kasse in NL oder kann die Kasse hier Kosten beschränken?
Wir fühlen uns nämlich ziemlich bedrängt von der KK hier vor Ort eine Hausgeburt machen zu lassen, da die Kosten hierfür geringer sind. Eine KH-Entbindung in den Niederlanden wird nur dann bezahlt, wenn eine "medizinische Notwenigkeit hierfür vorliegt".
Standard ist aber in Österreich, genauso wie in Deutschland, wo wir herkommen, das Krankenhaus...
Darf uns die Krankenkasse hier deckeln oder verstößt das gegen gültiges EU Recht?

VG

Antwort von Schwanger.at

Hallo Ullib, herzlichen Glückwunsch und alles Gute für den Umzug nach Österreich! Die Situation in den Niederlanden ist uns ansatzweise bekannt. Ob eine Entbindung in Österreich nach den Rechtsvorschriften der österreichischen Krankenversicherung oder nach NL-Recht abgerechnet wird, diesbezüglich fehlt uns leider das Hintergrundwissen. Da Ihre Frau bei einem österreichischem Arbeitgeber versichert ist sowie durch das E106 Formular ein Anspruchsnachweis gegeben ist, würden wir davon ausgehen, dass mit der österreichischen Kasse verrechnet wird. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen bei der zuständigen Krankenkasse also beim aktuellen österreichischen Versicherungsträger Ihrer Frau nachzufragen. Eventuell gibt es dort schon Erfahrungen mit dieser Thematik. Nochmal alles Gute!

P.S. In unserer Babyforum.at Community gibt es auch einen Thread zum Thema Geburt, vielleicht finden Sie dort Eltern, mit einer ähnlichen Thematik.

Kommentar von Ahmadreza |

Hallo! Meine Frau ist jetzt schwanger. Wir kommen aus dem Iran und wir möchten wegen meiner Ausbildung in 4 Monaten nach Österreich kommen. Meine Frau ist im 2. Monat schwanger. Ich möchte die Kosten von einer Geburt in Österreich wissen. Ich werde in Leoben an der Uni studieren. Können Sie mir helfen?

Antwort von Schwanger.at

Hallo Ahmad! Die Kosten einer Geburt müssten Sie jeweils bei dem Krankenhaus erfragen, in dem Sie und Ihre Frau entbinden möchten. Wir wissen es nicht zu 100%, aber in Österreich scheint keine der Gebietskrankenkasse ein Abkommen mit dem Iran haben, um die Kosten mit Ihrer Versicherung im Iran zu verrechnen. Sie werden in der Regel die Geburt im Krankenhaus bezahlen müssen und mit der Rechnung eine Gegenverrechnung mit den zuständigen iranischen Behörden vornehmen müssen. Ich hoffe, wir konnten ein wenig helfen.

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