Arbeitsrecht & Schwangerschaft

Werdende und stillende Mütter unterliegen bestimmten Schutzbestimmungen, die vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin eingehalten werden müssen. Die Regelungen zum Schutz werdender Mütter umfassen Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, Arbeitsplatzsicherung und Bestimmungen zu Entgeltzahlungen/Wochengeld. Aber auch Schwangere selbst haben gewisse Pflichten, die einzuhalten sind, wenn sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden.

Schwangere am Arbeitsplatz

Mutterschutzgesetz

Die aktuell gültige Version des Mutterschutzgesetzes (MSchG) ist seit 1979 eine verbindliche Rechtsgrundlage. Ziel des Gesetzes ist es, Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind zu schützen. Dieser Schutz umfasst sowohl den gesundheitlichen als auch den arbeitsrechtlichen Bereich. Außerdem finden sich im Mutterschutzgesetz auch Verordnungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft erleichtern sollen. Beispiel: wenn eine schwangere Frau die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen nicht außerhalb der Arbeitszeit abwickeln kann, dann ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verpflichtet, die werdende Mutter für den Arztbesuch freizustellen und die Lohnzahlung auch in dieser Zeit fortzusetzen. Das Mutterschutzgesetz gilt für folgende Personen:

  • Arbeitnehmerinnen in Teil-oder Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen
  • Angestellte in Teil-oder Vollzeitbeschäftigung
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge

Sonderregelungen gibt es für folgende Berufsgruppen:

  • Frauen, die einen Tele-Arbeitsplatz besitzen
  • Angestellte, die nach dem Landarbeitsgesetz beschäftigt sind
  • Gemeinde-, Land-, und Magistratsbedienstete
  • Lehrerinnen
  • Frauen, die beim Bund angestellt sind
  • Haushaltshilfen und Hausangestellte

Schwangere Frauen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (eigenes Gewerbe, Land-oder Forstwirtschaft) nachgehen, fallen nicht unter die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.

Meldung der Schwangerschaft

Seitens der Arbeitnehmerin besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin. Konkret bedeutet das, die Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin mitgeteilt werden, sobald sie bekannt ist. Neben der Schwangerschaft muss auch der errechnete Geburtstermin  gemeldet werden.  Bloße Vermutungen darf jede Frau für sich behalten. Erst wenn die Schwangerschaft ärztlich bestätigt ist, besteht die Pflicht, den Chef/die Chefin darüber in Kenntnis zu setzen.

Wichtig: den exakten Zeitpunkt der Bekanntgabe, bestimmt die Schwangere selbst. In Bezug auf ihren Arbeitsplatz hat sie nichts zu befürchten, sofern gewisse Fristen eingehalten werden (siehe Schutz vor Kündigung und Entlassung). ExpertenInnen der österreichischen Arbeiterkammer empfehlen jedoch, den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin so früh wie möglich zu informieren, da ab dem Zeitpunkt der Meldung die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft treten. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist übrigens verpflichtet, die Schwangerschaft der Mitarbeiterin beim zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden. Bei größeren Betrieben muss auch der Betriebsarzt informiert werden.

Beschäftigungsverbote

Bestimmte Tätigkeiten gefährden das Wohl der Mutter und ihres ungeborenen Babys. Daher dürfen diese während der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden. Darunter fallen in erster Linie jene Arbeiten, die schweres Heben beinhalten oder bei denen gefährliche Stoffe aufgenommen werden. Aber auch übermäßiger Stress und ein hektischer Arbeitsalltag ist Schwangeren laut Gesetz nicht zuzumuten. Ein absolutes Beschäftigungsverbot herrscht 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit ist es Frauen nicht erlaubt, zu arbeiten. Die Entlohnung entfällt, wird jedoch durch das so genannte Wochengeld ersetzt, welches von der zuständigen Gebietskrankenkasse ausbezahlt wird. Die Höhe des Wochengeldes richtet sich nach dem zuvor bezogenen Einkommen. Geringfügig Beschäftigte, die sich bei der Krankenkasse selbst versichert haben, bekommen pauschal 8,45 Euro pro Tag (Stand 2013).

Auch in der Zeit davor gibt es bestimmte Verbote – sie gelten in Bezug auf u.a. folgende Tätigkeiten:

  • Heben und Tragen von schweren Gegenständen
  • das Verrichten von Arbeiten in Räumen, in denen geraucht wird (das gilt auch für Gastronomiebetriebe)
  • Akkordarbeit, Fließbandarbeit (ab der 20. Schwangerschaftswoche verboten)
  • Erledigen von Arbeiten unter extremen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte, Nässe)
  • Absolvieren von Aufgaben, die ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko bergen
  • Verrichtung von Arbeiten, bei denen giftige Gase, Strahlen oder andere Stoffe abgesondert werden
  • Stehende Tätigkeiten (verboten ab der 20. Schwangerschaftswoche) und Tätigkeiten bei denen die Frau permanent sitzen muss (sofern es keine Möglichkeit gibt, regelmäßig aufzustehen)

Fallen einer oder mehrere Punkte unter das Beschäftigungsverbot, sind Arbeitgeber und Arbeitgeberin verpflichtet, eine Ersatz-Tätigkeit für die schwangere Mitarbeiterin zu finden. Ist dies nicht möglich, kommt es zu einer vollkommenen oder teilweisen Einstellung der Arbeit. Der Lohn muss jedoch weiterhin ausbezahlt werden.

Nachtarbeit

Bis auf einige Ausnahmen herrscht für Schwangere ein generelles Nachtarbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 06 Uhr. Die Sonderregelungen gelten für Arbeiten, die sich in den Abendstunden abspielen z.B. im Verkehrswesen, bei Theater-, Kino-, oder Musikaufführungen, bei Dreharbeiten oder bei pflegenden-medizinischen Berufen (Krankenschwester, Pflegepersonal). Hier dürfen Schwangere bis 22 Uhr arbeiten. Anschließend muss es eine verpflichtende Pause von mindestens 11 Stunden geben. Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen sind nur erlaubt, wenn der Beruf dies erfordert (z.B. Gastgewerbe, Bäckereien, Veranstaltungswesen) und in der darauffolgenden Woche eine Ruhepause von mindestens 36 Stunden gewährt wird.

Schutz vor Kündigung und Entlassung

Ein wichtiger Bestandteil des Mutterschutzgesetzes ist der Schutz vor Kündigung und Entlassung während der Schwangerschaft und auch eine gewisse Zeit nach der Geburt. Er wird wirksam, sobald die Schwangerschaft dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bekannt gegeben wurde. 4 Monate nach der Geburt endet der Schutz. Bei Frauen, die sich in Karenz befinden, endet er 4 Wochen nach Beendigung der Karenz. Ausgenommen davon sind gewisse Sonderfälle wie z.B. Probemonat, Ferialpraktikum oder Saisonarbeit. Besteht jedoch ein herkömmliches Dienstverhältnis ist eine Kündigung aufgrund bzw. während der Schwangerschaft rechtlich gesehen nicht zulässig.

Wird eine Schwangere gekündigt, ohne dass die Schwangerschaft zuvor dem Chef/der Chefin mitgeteilt wurde, besteht die Möglichkeit der Beeinspruchung. Die Kündigung ist ungültig, wenn die Schwangerschaft innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der schriftlichen oder mündlichen Kündigung bekannt gegeben wird. Bei postalischer Bekanntgabe gilt der Poststempel.

Bewerbung

Schwangere Frauen oder Frauen mit Kinderwunsch sind nicht verpflichtet, dies bei der Bewerbung anzugeben. Alle Fragen rund um Schwangerschaft, Kinderwunsch und Familienplanung sind in Bewerbungsgesprächen nicht zulässig, da sie die Gefahr einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung bergen und somit das Gleichbehandlungsgesetz verletzen könnten. Bewerberinnen sind nicht verpflichtet auf entsprechende Fragen zu antworten. Sie dürfen eine falsche Aussage tätigen oder die Beantwortung mit Verweis auf das Gleichbehandlungsgesetz verweigern.

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Kommentare

Kommentar von Nee |

Hallo, ich habe eine Frage. Ich arbeite seit 5 Monaten, wenn in der 5 SSW bin,  kann mich da der Arbeitgeber kündigen, wenn ich ihm Bescheid gebe, dass ich schwanger bin?
Danke

Antwort von Schwanger.at

Hallo Nee, in der Schwangerschaft besteht für dich ein Kündigungsschutz. Alles Gute! 

Kommentar von Ripsime |

Hallo
Ich bin in der 9+2 SSW und habe meinem Arbeitgeber  die Schwangerschaft bekannt gegeben. Ich gehe ab 23.7.2019 in Mutterschutz. Seit 21. Januar 2018 bin ich jetzt in der Firma also mittlerweile 1 Jahr.
Habe somit meine 30 Tage Urlaub seid 22. Januar wieder bekommen.
Ich möchte jetzt wissen wie viel Urlaub steht mir bis zu meinem Mutterschutz zu?
Ich habe einen Kollektivvertrag.
Und werde ich im Sommer Urlaubsgeld bekommen ?
Danke lg

Antwort von Schwanger.at

Hallo Ripsime, am besten rufst du bei der Beratung der Arbeiterkammer an, dort erhältst du rasch Infos zu deiner konkreten Situation. Alles Gute! 

Kommentar von ayla |

Hallo meine Frage ist, wenn ich Karenz gehe, wer zahlt mir, das bzw. wenn man 1300€ Lohn bekommt als Angestellte und wenn ich in Karenz gehen würde, würde ich trotzdem 1300€ bekommen oder weniger seit 3 Monaten arbeite ich bei der Firma lg ayla

Antwort von Schwanger.at

Hallo Ayla, das sogenannte Wochengeld bekommst du von deiner Krankenversicherungsanstalt ausbezahlt. Die Höhe beträgt in etwa das, was du durchschnittlich in den letzten drei Monaten verdient hast. Zudem hast du Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach der Geburt deines Kindes. Alles Gute! 

Kommentar von Nika |

Hallo. Ich bin 30 Jahre und jetzt in der 10 SSW. Ich nehme Medikamente für meinen Bluthochdruck und Schilddrüse und momentan bin ich in Krankenstand wegen starker Übelkeit. Ich arbeite im Einzelhandel bei Lidl und da lässt sich Heben leider nicht vermeiden und ich arbeite unter Leistungsdruck und habe Stress. Ab wann und wie bekomme ich  Frühkarenz?
LG Nika

Antwort von Schwanger.at

Hallo Nika, die allgemeinen Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft gelten ab der 21. Schwangerschaftswoche, gewisse Tätigkeiten wie das Heben über 5 kg sind ohnehin untersagt. Eine Frühkarenz ist nur nach einer medizinischen Indikation möglich. Wende dich hierfür an einen Facharzt für Gynäkologie oder einen Internisten. Alles Gute!

Kommentar von IdaG |

Hallo,
ich bin noch ziemlich am Anfang meiner Schwangerschaft, möchte mich aber schon über das Beschäftigungsverbot interessieren. Ich bin bei einer den Gebietskrankenkassen im Kundencenter tätig und wir sind den ganzen Tag mal direkt mal indirekt, aber in dem gleichen Raum mit den teilweise ansteckend kranken Leuten in Kontakt. Was kann man in so einem frühen Schwangerschaftsstadium machen? Ich habe Angst, dass ich jetzt sensibler werde auf verschiedenen Krankheiten und das Risiko einer Ansteckung erhöht ist. Außerdem ist unsere Arbeit ziemlich belastend und stressig. Was kann ich in so einem Fall machen? Vielen Dank im Voraus! Ida

Antwort von Schwanger.at

Hallo IdaG, wir empfehlen dir, mit deinem Frauenarzt/deiner Frauenärztin über die Situation zu sprechen. Er/sie kann beurteilen, in wieweit du und dein ungeborenes Baby gefährdet sind. Zudem könntest du dich beim Betriebsrat erkundigen. Alles Gute!

Kommentar von Leona |

Ich bin seit 1/2 Jahr geringfügig beschäftigt und nun schwanger. Kann ich gekündigt werden?
Vielen Dank Leona

Antwort von Schwanger.at

Hallo Leona, sobald dein Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist, besteht für dich gesetzlicher Kündigungsschutz. Alles Gute! 

Kommentar von Doris |

Hallo, wenn ich ein Beschäftigungsverbot durch den Dienstgeber bekomme, weil ich meine Tätigkeit nicht mehr machen darf und er mich weiterbezahlen muss, kann er sich das Geld von wo zurück holen?
GKK oder so? MFG

Antwort von Schwanger.at

Hallo Doris, während eines individuellen oder absoluten Beschäftigungsverbotes besteht für den Arbeitgeber ohnehin keine Verpflichtung dir Entgelt zu bezahlen. Alles Gute! 

Kommentar von Jessi |

Hallo,
ich bin derzeit in der 21 SSW und arbeite als Pflegeassistentin in einem Pflegeheim. Meine Frage lautet, ob die Arbeiten in der Altenpflege (Heben, hohe Sturzgefahr der Patienten., Kontakt mit Körperausscheidungen usw.) noch geeignet oder bedenklich sind?
Danke und LG

Antwort von Schwanger.at

Hallo Jessi, gesundheitsgefährdende Arbeiten sind in der Schwangerschaft nicht mehr erlaubt. Dein Arbeitgeber muss dir eine Ersatztätigkeit (z.B. Arbeit im Büro) zuweisen. Alles Gute!

Kommentar von Andrea |

Hallo, ich bin jetzt in 19. SSW, ich darf nicht mehr arbeiten gesetzlich wegen meines Berufs(Nageldesignerin). Ich bin jetzt im Krankenstand... Meine Frage ist, wenn ich eine beidseitige Kündigung machen muss (sie kann mich nicht weiter bezahlen, es ist eine ganz kleine Firma)bin ich dann doch im Mutterschutz? Nach der Karenz  nimmt sie mich zurück. Aber ich weiß leider nicht, welche rechte ich verliere nach den Kündigung  Lg.Andrea

Antwort von Schwanger.at

Hallo Andrea, in der Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz, dh. du darfst nicht gekündigt werden. Ein einvernehmliches Auflösen des Beschäftigungsverhältnisses ist möglich, wir empfehlen dir jedoch, dich dazu bei der Arbeiterkammer beraten zu lassen. Alles Gute!

Kommentar von BabyNr.1 |

Hallo,
Ich bin Ladnerin und in der 5ssw. In meiner Arbeit arbeite ich viel mit schweren Kisten (Lieferung jeden Tag), ständiges Räumen der Kisten. Muss natürlich viel in gebückter Haltung auch arbeiten, wegen der Kühltheke, sonst komm ich ja nicht an das Fleisch ran. Und natürlich steh ich den ganzen Tag auf den Beinen. Und so "nett" sind die Kolleginnen auch nicht, sondern psychisch sehr belastend, jetzt habe ich in der SS Angst, dass es schlimmer wird... Meine Frage ist das alles in Ordnung oder muss ich was unternehmen? (Habe die Chefin über die Lage mit den Kolleginnen schon informiert, aber nichts unternommen)

Antwort von Schwanger.at

Hallo BabyNr1, in der Schwangerschaft gelten bestimmte Schutzbestimmungen in Bezug auf die Tätigkeiten, die du verrichten musst. Wir würden dir raten, dich dazu mit deinem Arzt/deiner Ärztin abzusprechen. In Bezug auf deine Kolleginnen ist es sinnvoll, noch einmal das Gespräch mit deiner Chefin zu suchen. Alles Gute!

Kommentar von Elisabeth |

Hallo, bin 10+3 ssw und habe eine Berufsallergie (bin Friseurin) Hautausschlag und Schnupfen sind mein Alltag. Meine Frage dazu: wäre ist das ein Grund für ein Beschäftigungsverbot/vorzeitigen Mutterschutz?

Antwort von Schwanger.at

Hallo Elisabeth, bitte wende dich zur Abklärung an deinen Frauenarzt/deine Frauenärztin beziehungsweise einen Facharzt. Er/sie kann deine Symptome medizinisch beurteilen und dir Auskunft darüber geben, ob ein Beschäftigungsverbot notwendig ist. Alles Gute!

Kommentar von Mausal |

Hallo. Ich arbeite seit vorigen Mittwoch bei einer neuen Firma. Ich arbeite als Produktionshilfskraft als Leiharbeiterin. Mein Freund möchte ein Baby. Wie lange sollen wir warten, bis wir ein Baby bekommen?

Antwort von Schwanger.at

Hallo Mausal, das bleibt natürlich euch überlassen. Grundsätzlich ist es für dich von Vorteil (auch in Hinblick auf den Wiedereinstieg nach der Karenz), wenn du einige Zeit in der gleichen Firma beschäftigt bist. Alles Gute! 

Kommentar von Sophal86 |

Hallo,
ich bin momentan in der 8 SSW und arbeite in einem Call Center. Bei uns geht es sehr stressig zu, ständiger Leistungs- und Verkaufsdruck. Der AG ist bereits über die Schwangerschaft informiert, jedoch ändert das an meiner Arbeit nichts. Ich bin körperlich und psychisch schon sehr am Limit und leide zusätzlich unter den ganzen typischen Symptomen (Übelkeit etc.) Was kann ich da am besten machen? Vor allem der Leistungsdruck und ständiger Stress überfordern mich.

Antwort von Schwanger.at

Hallo Sophal86, wir empfehlen dir, sowohl mit deinem Gynäkologen/deiner Gynäkologin als auch dem Arbeitgeber Rücksprache zu halten. Spätestens ab der 21. Schwangerschaftswoche dürfen keine Arbeiten mehr unter Zeit- und Leistungsdruck erledigt werden, in Ausnahmefällen ist ein Beschäftigungsverbot auch schon früher möglich. Eventuell gibt es auch die Möglichkeit, dich für eine andere Tätigkeit einzusetzen. Alles Gute! 

Kommentar von Frau G. |

Hallo zusammen.
Ich bin nicht schwanger. Stelle mir jedoch die Frage, wie es in meinem Job aussieht, wenn ich es irgendwann bin.
Ich arbeite als Betreuerin psychisch kranker Menschen.
Mein Arbeitstag sieht jeden Tag anders aus und man weiß nie genau, was passiert. Ich würde für keinen meiner Klienten die Hand ins Feuer legen, auch wenn sie meistens alle nett sind. Trotzdem kommt es ständig zu nervenaufreibenden Situationen und manchmal auch zur Fremdgefährdung. Da ist von verbalen Beleidigungen noch gar nicht die Rede.
Selbst wenn es die Möglichkeit gäbe, sich in der Schwangerschaft nur im Büro aufzuhalten (was nicht der Fall ist, da es einfach keine 3 Stunden Büroarbeit gibt bei uns, geschweige denn 8h), so ist das Büro doch immer offen und man wird ständig von den Klienten angesprochen (oder gegebenenfalls auch angeschrien). Man bekommt also jeden Psycho-Stress mit.

Ich hörte von Kolleginnen, die bei einer anderen sozialen Einrichtung arbeiteten. Sie sagten, dort sei es üblich, dass, wenn eine Frau schwanger ist, diese sofort vom Dienstgeber freigestellt wird, da der Arbeitgeber klar sagt, es gibt hier keine adäquate Beschäftigung für die Schwangere.

Ich sehe dies in meiner Arbeit genauso, da man sich dem Stress und der Gefährdung nie wirklich ganz entziehen kann.
Was tun, wenn der eigene Arbeitgeber das Risiko bagatellisiert? Kann man eine komplette Freistellung beantragen?

Antwort von Schwanger.at

Hallo Frau G., du kannst dich bei der Arbeiterkammer erkundigen, wie es konkret an deinem Arbeitsplatz aussehen würde, wenn du schwanger bist. Schau doch einmal im BabyForum vorbei - andere Mamas haben dazu bestimmt auch schon Erfahrungen gemacht. Alles Gute!

Kommentar von Cuci |

Hallo. Ich bin für 20 Stunden pro Woche angemeldet. Jetzt bin ich schwanger (15. SSW). Ich habe es meinem Chef gesagt und es für ihn kein Problem, mich für 40 Stunden pro Woche anzumelden. Das ist für mich auch kein Problem, nun darf er das?

Antwort von Schwanger.at

Hallo Cuci, das ist durchaus in Ordnung. Du musst jedoch darauf achten, dass deine tägliche Arbeitszeit  9 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet. Alles Gute! 

Kommentar von Unbekannt |

Hello kurze Frage: bin noch in der Probezeit arbeite nur 9 Std die Woche am Wochenende wo ich meistens bis 23 Uhr im Dienst bin. Bin jetzt in der 9. SSW und habe den Chef noch nichts gesagt, darf er mich gesetzlich kündigen?

Antwort von Schwanger.at

Hallo, in der Probezeit besteht leider kein Kündigungsschutz für Schwangere. Alles Gute!

Kommentar von Sarah |

Hallo :-)

Ich bin noch ziemlich am Anfang der Schwangerschaft. Habe aber eine Frage.
Ich arbeite am Flughafen bei der Sicherheitskontrolle, d.h ich muss schwere Koffer tragen falls sich irgendwas drin befindet und, und sitze dem öfteren am Monitor wo die Koffer durch das Röntgengerät kommt. und oft muss man die Flaschen in einem eigenen gerät kontrollieren wo ich auch mit Strahlen zutun habe. Ist das sehr schädlich für das Baby? und der Geruch vom Kerosin?

Danke

Antwort von Schwanger.at

Hallo Sarah, bitte informiere deinen Arbeitgeber so rasch wie möglich über deine Schwangerschaft. Er kann dir dann Aufgaben zuweisen, die weder dich noch die Gesundheit deines Babys gefährden. Alles Gute!

Kommentar von Martina |

Hallo,
Mit meinem Mann möchten wir bald ein Kind. Bisher habe ich in Ungarn gearbeitet, jetzt habe ich ein tolles Jobangebot in Österreich bekommen, was ich gerne akzeptieren würde. Wie lange soll ich hier arbeiten bevor wir ein Baby planen? LG, Martina

Antwort von Schwanger.at

Hallo Martina, das liegt natürlich an dir. Grundsätzlich schadet es nicht, beruflich Fuß zu fassen, bevor du deine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung unterbrichst. Das erleichtert den Einstieg nach der Karenz. Alles Gute!

Kommentar von Anna |

Hallo,
Ich arbeite als Reinigungskraft in einem Kindergarten wo die Möbel bekanntlich ja sehr klein sind und ich mich ja sehr häufig bücken muss, um die Sessel und Tische zu reinigen und auch für die Toiletten immer eine gebückte Haltung einnehmen muss. Jetzt wollte ich fragen, ob es da eine Regelung gibt, was ich nicht machen darf?
Liebe Grüße Anna

Antwort von Schwanger.at

Hallo Anna, du kannst dich bei der Arbeiterkammer erkundigen, welche Tätigkeiten unter ein Beschäftigungsverbot fallen. Das Heben von schweren Lasten ist beispielsweise verboten, ebenso Arbeiten, die unter Zeitdruck verrichtet werden müssen. Alles Gute!

Kommentar von Brigitta |

Hallo! Bin schwanger in der 9ten Woche, Bestätigung habe ich in der Firma noch keine abgegebe, weil ich habe Angst um meine Arbeit!Ich arbeite in einer Produktionsfirma, aber als Leiharbeiterin. Was passiert, wenn ich die Bestätigung abgebe??

Antwort von Schwanger.at

Hallo Brigitta, wenn du die Bestätigung abgibst, bist du sowohl vor einer Kündigung als auch vor gewissen Tätigkeiten, die in der Schwangerschaft nicht verrichtet werden dürfen, geschützt. Alles Gute!

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