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Namensrecht in Österreich
Hier finden sich einige Informationen rund um die rechtlichen Vorgaben bei der Benennung eines Kindes.

Der Vorname
Zur Vergabe und Bekanntgabe des Vornamens eines Kindes sind in Österreich beide Eltern berechtigt. Bei einer unehelichen Geburt des Kindes wird in der Regel der Mutter dieses Recht zugesprochen.
Die Erklärung des Namens (Vorname und Nachname) wird schriftlich bei dem für den Meldebereich zuständigen Standesamt eingebracht und ist erforderlich für die Ausstellung einer Geburtsurkunde.
Haben sich die Erziehungsberechtigten bis kurz nach der Geburt noch nicht für einen Namen entschieden muss man innerhalb des ersten Lebensmonats des Kindes mit dem Standesamt in Kontakt treten und einen vorläufigen Namen beurkunden lassen.
Das Geburtenbuch sieht zum Schutz des Kindes vor:
- das Bezeichnungen die nicht üblich oder sich negativ auf das Wohl des Kindes auswirken können nicht eingetragen werden dürfen.
- das der erste Vorname auch dem Geschlecht des Kindes entspricht.
Bei ehelichen Kindern, muss jener Elternteil der die Anmeldung vornimmt eine Einverständniserklärung des Partners zum Standesamt mitbringen. Trifft der Fall ein das sich die Elternteile nicht auf einen Namen einigen können oder der Vorname unzulässig ist wird das Pflegschaftsgericht durch das Standesamt informiert.
Der Familiename
Tragen beide Eltern im Stand der Ehe den gleichen Familiennamen, wird dieser Name automatisch an das Kind weitergegeben. Wenn die Elternteile jedoch verheiratet über verschiedene Familiennamen verfügen, muss der Nachname des Kindes bereits vor oder bei der Eheschließung festgelegt werden.Diese Vereinbarung wird entweder bei der Anmeldung zur Eheschließung im Beisein eines Standesbeamten oder mittels einer beglaubigten Urkunde bei der standesamtlichen Trauung festgehalten.
Anmerkung: Liegt diese Erklärung nicht vor, erhalten Kinder, die in eine Ehe hineingeboren werden, automatisch den Nachnamen des Vaters.
Kinder, die in eine uneheliche Lebenspartnerschaft geboren werden, erhalten gemäß österreichischem Recht den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt trägt. Eine Änderung des Namens auf den Familiennamen des Vaters bedarf einer Anerkennung der Vaterschaft bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Hier kann eine Namensänderung nach der Beurkundung der Geburt beantragt werden.
Sonderfälle bei der Namensvergabe
- Doppelnamen: Ein Kind kann entweder den Familiennamen eines Elternteils oder einen durch Bindestrich verbundenen Doppelnamen erhalten. Mehr als zwei Namen sind nicht erlaubt.
- Adoption: Bei einer Adoption erhält das Kind den Familiennamen der Adoptiveltern, falls nichts anderes festgelegt wurde.
- Patchwork-Familien: Will ein Stiefelternteil seinen Nachnamen auf das Kind übertragen, ist dies nur mit einer offiziellen Namensänderung möglich.
- Regenbogenfamilien: Hier gelten dieselben Regelungen wie für heterosexuelle Paare, vorausgesetzt, beide Elternteile sind rechtlich als Eltern anerkannt.

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Häufige Fragen in der Namensgebung
Mein Partner und ich können uns auf keinen Namen einigen. Was nun?
Falls ihr euch nicht auf einen Namen einigen könnt, meldet das Standesamt den Fall an das Pflegschaftsgericht. Dieses trifft dann eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls.
Darf mein Kind einen Fantasienamen haben?
Nein, der Name muss gebräuchlich sein und darf nicht lächerlich oder anstößig wirken. Namen, die dem Kindeswohl schaden könnten, werden vom Standesamt abgelehnt.
Kann mein Kind einen geschlechtsneutralen Namen bekommen?
Ja, das ist möglich. Allerdings muss der erste Vorname eindeutig dem Geschlecht des Kindes zugeordnet werden können. Unisex Vornamen können aber als zusätzliche Namen gewählt werden.
Muss mein Kind meinen Doppelnamen bekommen?
Nein, euer Kind bekommt nicht automatisch den Doppelnamen eines Elternteils. Falls ihr möchtet, kann euer Kind einen Doppelnamen erhalten, der aus den Nachnamen der Eltern besteht – allerdings mit höchstens zwei Namensbestandteilen, getrennt durch einen Bindestrich.
Kann mein Kind nach der Geburt den Namen des Stiefvaters annehmen?
Eine Namensänderung auf den Familiennamen des Stiefvaters ist nur durch eine offizielle Adoption oder eine behördlich bewilligte Namensänderung möglich. Dafür braucht es einen wichtigen Grund sowie die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Tipp: Bei weiteren Fragen hilft euch das zuständige Standesamt gerne weiter. Mehr Informationen und Formulare findet ihr online unter: www.help.gv.at
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